Industriemeister Mechatronik (IHK)
Geprüfte Industriemeister in der Fachrichtung Mechatronik sind qualifiziert, handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie konzipieren, installieren und warten mechatronische Systeme, planen Arbeitsabläufe und disponieren Personal und Material. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen. An der Schnittstelle zwischen der Produktion, Arbeitsvorbereitung und Verwaltung tragen Sie unter anderem die Verantwortung für die termin- und qualitätsgerechte Fertigstellung der Arbeitsaufträge. Mit dieser Fortbildung empfehlen Sie sich als Führungskraft für die mittlere Managementebene in Unternehmen des Elektromaschinen- und Fahrzeugbaus bzw. Maschinen-, Anlagen-, und Werkzeugbaus oder auf Gebieten industrieller Prozesssteuerungseinrichtungen.
Kursanmeldung Frühjahrskurs 2025
05. Mai 2025 bis 04. November 2025Kursanmeldung Herbstkurs 2025
10. November 2025 bis 30. Mai 2026Kursanmeldung Teilzeitkurs 2025/2026
01. September 2025 bis 30. November 2026Kursgebühren inkl. Ausbildereignung: | 6.340,00 Euro |
Kursgebühren exkl. Ausbildereignung: | 6.100,00 Euro |
Die Kursgebühren verstehen sich ohne IHK Prüfungsgebühren und ohne Literatur.
Kurszeiten:
Vollzeit: Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Berufsbegleitend: Der Unterricht gliedert sich in A und B Wochen.
Woche A: Montag und Mittwoch von 16:00 Uhr bis 20:15 Uhr sowie Samstag von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Woche B: Mittwoch von 16:00 Uhr bis 20:15 Uhr und Samstag von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Zulassungsvoraqussetzungen
(1) Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister Mechatronik / Geprüfte Industriemeisterin Mechatronik im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker / Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate einschlägige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis
(2) Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister Mechatronik / Geprüfte Industriemeisterin Mechatronik im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der AEVO
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters / einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Mechatronik haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
Förderung und Zuschüsse
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das Aufstiegs-Bafög ist ein gesetzlich geregeltes Fördermittel und unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Fachkräften. Es beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent auf die Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bei Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich Kosten für den Lebensunterhalt beantragt werden. mehr
Prämie für Meisterschüler aus Sachsen
Das Meisterbonuns ist eine Prämie für Meisterschüler. Der Freistaat Sachsen fördert erfolgreiche Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Aufstiegsfortbildung zum Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister mit 2.000 Euro. Das Meisterbonus unterliegt bestimmten Voraussetzungen. mehr
Bildungsgutschein: Dieser Kurs ist AZAV zertifiziert und förderbar über Bildungsgutschein.
Gern stehe ich Ihnen für einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin zur Verfügung.
Katrin Wagner
Sekretariat/Marketing/Vertrieb
Katrin.Wagner@~@bsw-mail.de
Telefon: 0371 5 333 500
Mobil: 0175 7078944