Ausbildereignung nach AEVO
Berufs- u. Arbeitspädagogische Qualifizierung - Jedes Unternehmen in Deutschland, welches Lehrlinge ausbildet oder ausbilden möchte, muss mindestens einen Ausbilder beschäftigen. Dieser Mitarbeiter bzw. Ausbilder muss nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) qualifiziert sein. Er ist im Betrieb der Ansprechpartner für die Auszubis und darüber hinaus für die Ausbildung insgesamt verantwortlich. Für Ausbildungsberufe, die den „Freien Berufen“ zugeordnet werden, ist keine Qualifikation nach AEVO notwendig, da hier die fachliche Eignung zur Ausbildung durch die Zulassung zum jeweiligen Freien Beruf von vornherein vorliegt.
Kursanmeldungen
Frühjahrskurs 2025 in Vollzeit: 19.05.2025 bis 02.06.2025
inkl. Vorbereitung auf das Fachgespräch
IHK-Prüfung am 11./12.06.2025
Anmeldeschluss Prüfung IHK (Online): 15.04.2025
Sommerkurs 2025 in Vollzeit 28.07.2025 bis 08.08.2025
inkl. Vorbereitung auf das Fachgespräch
IHK-Prüfung am 02./03.09.2025
Anmeldeschluss Prüfung IHK (Online): 15.07.2025
Kursgebühren: 499,00 Euro Unsere Kurspreise zzgl. Literatur + IHK-Prüfungsgebühren | Kurszeiten: Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr |
Gern stehe ich Ihnen für einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin zur Verfügung.
Katrin Wagner
Sekretariat/Marketing/Vertrieb
Katrin.Wagner@~@bsw-mail.de
Telefon: 0371 5 333 500 Mobil: 0175 7078944