Ausbildereignung nach AEVO

Berufs- u. Arbeitspädagogische Qualifizierung - Jedes Unternehmen in Deutschland, welches Lehrlinge ausbildet oder ausbilden möchte, muss mindestens einen Ausbilder beschäftigen. Dieser Mitarbeiter bzw. Ausbilder muss nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) qualifiziert sein. Er ist im Betrieb der Ansprechpartner für die Auszubis und darüber hinaus für die Ausbildung insgesamt verantwortlich. Für Ausbildungsberufe, die den „Freien Berufen“ zugeordnet werden, ist keine Qualifikation nach AEVO notwendig, da hier die fachliche Eignung zur Ausbildung durch die Zulassung zum jeweiligen Freien Beruf von vornherein vorliegt.

Kursanmeldungen

Frühjahrskurs 2025 in Vollzeit: 19.05.2025 bis 02.06.2025
inkl. Vorbereitung auf das Fachgespräch
IHK-Prüfung am 11./12.06.2025
Anmeldeschluss Prüfung IHK (Online): 15.04.2025

Sommerkurs 2025 in Vollzeit 28.07.2025 bis 08.08.2025
inkl. Vorbereitung auf das Fachgespräch
IHK-Prüfung am 02./03.09.2025
Anmeldeschluss Prüfung IHK (Online): 15.07.2025

Kursgebühren: 499,00 Euro
Unsere Kurspreise zzgl. Literatur + 
IHK-Prüfungsgebühren            
Kurszeiten:
Montag bis Freitag
von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr 

 

Gern stehe ich Ihnen für einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin zur Verfügung.

Katrin Wagner
Sekretariat/Marketing/Vertrieb
Katrin.Wagner@~@bsw-mail.de
Telefon: 0371 5 333 500 Mobil:    0175 7078944