Geprüfte Technische Betriebswirte - IHK

Geprüfte Technische Betriebswirte übernehmen Führungsaufgaben an der Schnittstelle zu technischen und kaufmännischen Funktionsbereichen des Unternehmens. Sie verbinden technische und kaufmännische Fachkompetenzen und Managementwissen mit Führungskompetenzen. Mit dieser "Doppelqualifizierung" sind Technische Betriebswirte qualifiziert, selbstständig Unternehmenseinheiten oder einen eigenen Betrieb zu leiten.

Ein erfahrenes Dozententeam unterrichtet Sie auf Basis des aktuellen Rahmenlehrplans und bereitet Sie in über 600 Unterrichtsstunden auf die anspruchsvollen IHK-Fortbildungsprüfungen vor.

Laut Rechtsverordnung ist die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt / Geprüfte Technische Betriebswirtin erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis

Abweichend zum vorgenannten kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung der Fortbildung und Fortbildungsprüfungen - Technische Betriebswirte

1) Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess

  • Aspekte der Allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
  • Rechnungswesen
  • Finanzierung und Investition
  • Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft

2) Management und Führung

  • Organisation und Unternehmensführung
  • Personalmanagement
  • Informations- und Kommunikationstechniken  

3) Fachübergreifender technikbezogener Teil mit Projektarbeit und Fachgespräch

Vollzeit

17.06.2024 bis 04.10.2024

Anmeldung
Vollzeit

04.11.2024 bis 28.02.2025

Anmeldung

 

Vollzeitauf Anfrage 

Finanzierung / Förderung

Förderung und Zuschüsse nach dem Aufstiegs- fortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das Aufstiegs-Bafög ist ein gesetzlich geregeltes Fördermittel und unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Fachkräften. Es beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent auf die Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bei Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich Kosten für den Lebensunterhalt beantragt werden. mehr
 

Prämie für Meisterschüler aus Sachsen

Das Meisterbonuns ist eine Prämie für Meisterschüler. Der Freistaat Sachsen fördert erfolgreiche Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Aufstiegsfortbildung zum Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister mit 1.000 Euro. Das Meisterbonus unterliegt bestimmten Voraussetzungen. mehr