Geprüfte Industriemeister Metall - IHK

Geprüfte Industriemeister Metall sind industriell-technische Führungskräfte und qualifiziert, handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben im unteren bis mittlerem Management zu übernehmen.

Als technische Führungskraft im Bereich Metall tragen Sie unter anderem die Verantwortung für die Arbeitsabläufe, die Einhaltung der Produktionsvorgaben und die Qualität der Erzeugnisse.

Einsatzmöglichkeiten bieten sich in der Arbeitsvorbereitung, in der Überwachung des Fertigungsablaufs, bei der Einrichtung, Instandhaltung, Wartung und Verbesserung der Betriebsmittel und natürlich bei der Nachwuchsförderung.

    (1) Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister Metall / Geprüfte Industriemeisterin Metall im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:

    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
    3. eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis

     

    (2) Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister Metall / Geprüfte Industriemeisterin Metall im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:

    1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
    2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zur Berufspraxis mindestens ein weiteres Jahr und im Fall von des Absatz 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis
    3. der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der AEVO

     

    Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters Metall gemäß §1 Abs. 3 der Prüfungsverordnung haben.

    Abweichend zum vorgenannten kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

    Module der Meisterqualifikation und Gliederung der Fortbildungsprüfungen - Bereich Metall

    1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

    • Rechtsbewusstes Handeln
    • Betriebswirtschaftliches Handeln
    • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
    • Zusammenarbeit im Betrieb
    • Berücksichtigung naturwissenschaftliche und technischer Gesetzmäßigkeiten

     

    2. Handlungsspezifische Qualifikationen
    2.1 Handlungsbereich "Technik"

    • Betriebstechnik
    • Fertigungstechnik
    • Montagetechnik

     

    2.2 Handlungsbereich "Organisation"

    • Betriebliches Kostenwesen
    • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

     

    2.3 Handlungsbereich "Führung und Personal"

    • Personalführung
    • Personalentwicklung
    • Qualitätsmanagement

     

    3. Berufs- und Arbeitspädagogik (gem. AEVO)
    Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung

    • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
    • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
    • Ausbildung durchführen
    • Ausbildung abschließen
    Vollzeit06.05.2024 bis01.11.2024
    Anmeldeschluss: 22.03.2024
    Anmeldung
    Vollzeit04.11.2024 bis 02.05.2025
    Anmeldeschluss: 22.09.2024
    Anmeldung
    Teilzeit02.09.2024 bis 30.11.2025
    Anmeldeschluss: 19.07.2024
    Anmeldung
    Vollzeit06.05.2024 bis 01.11.2024
    Anmeldeschluss: 22.03.2024
    mehr Informationen
    Vollzeit04.11.2024 bis 02.05.2025
    Anmeldeschluss: 22.09.2024
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    Teilzeit02.09.2024 bis 30.11.2025
    Anmeldeschluss: 19.07.2024
    Anmeldung

    Eine Zusatzqualifikation extra?

    AB Mai 2024 NEU

    Für alle angehenden Industriemeister - Bestandteil des Industriemeisterkurses -

    Förderung und Zuschüsse

    Aufstiegs- fortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

    Das Aufstiegs-Bafög ist ein gesetzlich geregeltes Fördermittel und unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Fachkräften. Es beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent auf die Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
    Bei Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich Kosten für den Lebensunterhalt beantragt werden. mehr
     

    Prämie für Meisterschüler aus Sachsen

    Das Meisterbonuns ist eine Prämie für Meisterschüler. Der Freistaat Sachsen fördert erfolgreiche Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Aufstiegsfortbildung zum Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister mit 1.000 Euro. Das Meisterbonus unterliegt bestimmten Voraussetzungen. mehr
     

    Bildungsgutschein

    Dieser Kurs ist AZAV zertifiziert und förderbar über Bildungsgutschein.