Geprüfte Industriemeister Elektrotechnik - IHK

mit Schwerpunkt Automatisierungs- und Informationstechnik

Industriemeister und Industriemeisterinnen in der Fachrichtung Elektrotechnik sind Spezialisten für alle Industriezweige und Branchen, die mit Elektrizität arbeiten. Das Beschäftigungsfeld reicht von der Energieversorgung über Sendetechnik und IT-Industrie bis zur Automobilindustrie.

Sie tragen die Verantwortung für beispielsweise eine störungsfreie Koordination von Produktionsabläufen, für die Qualitätssicherung sowie für die generelle Sicherheit im Betrieb. Mit dieser Fortbildung eignen Sie sich zugleich die nötige Führungskompetenz an, um Ihr Team erfolgreich zu motivieren und kompetent anzuleiten.

(1) Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate einschlägige Berufspraxis oder
  3.  eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis

 

(2) Die Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikation“ ist erfüllt, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:

  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
  2. mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis sowie
  3. der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der AEVO

 

Die Berufspraxis in den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeister / einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik - gemäß §1 Abs. 3 der Prüfungsverordnung haben.

Abweichend zum vorgenannten kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Module der Meisterqualifikation und Gliederung der Fortbildungsprüfungen – Bereich Elektrotechnik

1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten


2. Handlungsspezifische Qualifikation 
2.1 Handlungsbereich "Technik"

  • Schwerpunkt Automatisierungs- und Informationstechnik

 

2.2 Handlungsbereich "Organisation"

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

 

2.3 Handlungsbereich "Führung und Personal"

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement

 

3. Berufs- und Arbeitspädagogik (gem. AEVO)
Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildereignungsprüfung

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen und Ausbildung abschließen
Vollzeit06.05.2024 bis 01.11.2024
Anmeldeschluss: 22.03.2024

Anmeldung

Vollzeit04.11.2024 bis 02.05.2025
Anmeldeschluss: 22.09.2023

Anmeldung

Teilzeit02.09.2024 bis 30.11.2025
Anmeldeschluss: 19.07.2024

Anmeldung

Vollzeit06.05.2024 bis 01.11.2024
Anmeldeschluss: 22.03.2024

mehr Informationen

Vollzeit04.11.2024 bis 02.05.2025
Anmeldeschluss: 22.09.2024

mehr Informationen

Teilzeit02.09.2024 bis 30.11.2025
Anmeldeschluss: 19.07.2024
Anmeldung

Eine Zusatzqualifikation extra?

ab Mai 2024 NEU - Bestandteil der Industriemeisterausbildung

Förderung und Zuschüsse

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das Aufstiegs-Bafög ist ein gesetzlich geregeltes Fördermittel und unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Fachkräften. Es beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent auf die Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bei Vollzeitmaßnahmen können zusätzlich Kosten für den Lebensunterhalt beantragt werden. mehr
 

Prämie für Meisterschüler aus Sachsen

Das Meisterbonuns ist eine Prämie für Meisterschüler. Der Freistaat Sachsen fördert erfolgreiche Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Aufstiegsfortbildung zum Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister mit 1.000 Euro. Das Meisterbonus unterliegt bestimmten Voraussetzungen. mehr

 

Bildungsgutschein

Dieser Kurs ist AZAV zertifiziert und förderbar über Bildungsgutschein.