Ausbildereignung nach AEVO
Berufs- u. Arbeitspädagogische Qualifizierung
Jedes Unternehmen in Deutschland, welches Lehrlinge ausbildet oder ausbilden möchte, muss mindestens einen Ausbilder beschäftigen. Dieser Mitarbeiter bzw. Ausbilder muss nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) qualifiziert sein. Er ist im Betrieb der Ansprechpartner für die Auszubis und darüber hinaus für die Ausbildung insgesamt verantwortlich.
Für Ausbildungsberufe, die den „Freien Berufen“ zugeordnet werden, ist keine Qualifikation nach AEVO notwendig, da hier die fachliche Eignung zur Ausbildung durch die Zulassung zum jeweiligen Freien Beruf von vornherein vorliegt.
Unsere Kurs-Modelle: Vollzeit, berufsbegleitend
Die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bieten wir in klassischen Unterrichtsmodellen (Präsenzunterricht) in Vollzeit- und Teilzeitkursen an. Informeiren Sie sich über die Unterrichtszeiten an den jeweiligen Standorten.
Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung gem. AEVO (Ausbildereignungsverordnung)
1. Handlungsfeld
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Handlungsfeld
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Azubis mitwirken
3. Handlungsfeld
Ausbildung durchführen
4. Handlungsfeld
Ausbildung abschließen
Vollzeit | 20.01.2025 bis 03.02.2025 inkl. Vorbereitung auf das Fachgespräch IHK-Prüfung am 04./05.02.2025 Anmeldeschluss Prüfung IHK (Online): 15.12.2024 | Anmeldung |
Vollzeit | 19.05.2025 bis 02.06.2025 inkl. Vorbereitung auf das Fachgespräch IHK-Prüfung am 11./12.06.2025 Anmeldeschluss Prüfung IHK (Online): 15.04.2025 | Anmeldung |
Vollzeit | 28.07.2025 bis 08.08.2025 inkl. Vorbereitung auf das Fachgespräch IHK-Prüfung am 02./03.09.2025 Anmeldeschluss Prüfung IHK (Online): 15.07.2025 | Anmeldung |
Auszug aus der Prüfungsverordnung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden. Im schriftlichen Prüfungsteil sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern zu bearbeiten. Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.